AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierphysiotherapie move – Christiane Kursawa, Tierphysiotherapeutin/Tierakupunkteurin/SureFoot® Therapeutin (nachfolgend Therapeutin genannt) und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

§2 Behandlungsvertrag
2.1 Mit Annahme des Behandlungsangebotes der Therapeutin akzeptiert der Tierhalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Therapeutin, die Tierphysiotherapie / Tierakupunktur / SureFoot® Therapie / Ernährungsberatung auszuüben, annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
2.3 Die Therapeutin ist jederzeit berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags
3.1 Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie / Akupunktur /SureFoot® Therapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
3.2 Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Therapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Therapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
3.3 Vielmals werden von der Therapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Sofern der Tierhalter ausschließlich wissenschaftlich anerkannte Methoden der Schulmedizin angewendet sehen möchte, ist dies gegenüber dem Therapeutin vor Beginn der Erstbehandlung schriftlich mitzuteilen.
3.4 Die Therapeutin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen

§4 Mitwirkung des Tierhalters
4.1 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden. Eine Haftung der Therapeutin aufgrund unzureichender Auskünfte des Tierhalters ist ausgeschlossen.
4.2 Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
4.3 Tiere die an einer Gruppentherapie bzw. an Seminaren teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.

§5 Honorierung der Therapeutin
5.1 Die Therapeutin hat für Ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der Therapeutin benannten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
5.2 Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an die Therapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
5.3 Vermittelt die Therapeutin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) ist die Therapeutin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Therapeutin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.

§6 Terminvereinbarung
6.1 Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, E-Mail, WhatsApp, SMS oder telefonisch mit der Therapeutin vereinbart wurden.
6.2 Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) abgesagte Termine werden in Höhe der geplanten Behandlungszeit vollständig berechnet.

§7 Haftung
7.1 Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

§8 Vertraulichkeit der Behandlung
8.1 Die Therapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.
8.2 Der Absatz 8.1 ist nicht anzuwenden sofern die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.

8.3 Ferner ist Absatz 8.1 nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Therapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden, und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
8.4 Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz bleibt unberührt.
8.5 Handakten werden von der Therapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 3 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infragekommen könnten.

§9 Seminare/Vorträge/Veranstaltungen
9.1 Anmeldungen für Seminare, Vorträge und Veranstaltungen müssen per Brief, E-Mail, SMS, WhatsApp, oder über das Kontaktformular unter www.tierphysiotherapie-move.de/kontakt erfolgen. Kursgebühren sind entsprechend Vorabinformationen des jeweiligen Kurses unter Einhaltung der angegebenen Zahlungsfristen auf das aufgeführte Konto zu überweisen.
9.2 Bei Stornierungen innerhalb von sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die Gebühr vollständig fällig. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer benannt und schriftlich mitgeteilt werden.
9.3 Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltungen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Therapeutin gestattet und bedürfen der Schriftform.

§10 Urheberrecht
10.1. Etwaige Unterrichtsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung des jeweiligen Teilnehmers verwendet werden. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Übersetzung in andere Sprachen ist unzulässig.

§11 Meinungsverschiedenheiten
11.1 Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragpartei vorzulegen.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Viersen. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

§13 Salvatorische Klausel
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Stand: 09.03.2019